Zur Betriebshaftpflichtversicherung – STYRIAHAFT

Das anhand von über 20.000 Schadenfällen in den letzten 15 Jahren sehr bewährte Wording wird durch noch höhere Deckungssummen für Reine Vermögensschäden (oft Nebenkosten zu Gewährleistungsansprüchen) und Nachbesserungsbegleitkosten sowie der Einführung einer sog. „Sicherheitsklausel“ ergänzt und kommt nicht nur Neukunden zugute, sondern wird auch auf bestehende Kundenbeziehungen angewendet.

Dazu GF Akad. Vkfm. Gunther Riedlsperger:

„Die Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Sicherheit eine der wichtigsten Versicherungssparten für jedes Bauunternehmen, da sie existenzbedrohende Risiken absichert und deshalb die Pauschalversicherungssumme bei zumindest EUR 10.000.000,– bis EUR 15.000.000,– liegen sollte – auch höhere Summen sind gegen sehr geringe Prämienaufschläge machbar. Aufgrund der tausenden Schadenfälle und genauer Beobachtung der Rechtsprechung des OGH und des BGH orten wir im Bereich der „gefährlichen“ Ausschlüsse eine zunehmend wirtschaftsunfreundliche Judikatur. Einige Versicherungsunternehmen lehnen aus unserer Sicht immer wieder eindeutig zu deckende Schadenfälle unter Verweis auf „kostensparende Arbeitsweise“, „bewusstem Zuwiderhandeln gegen Vorschriften“ oder „bedingtem Vorsatz“ ab. Dieses Verhalten fällt uns vor allem bei größeren Schäden ab EUR 300.000,– vermehrt auf. Um unsere Kunden vor derart unangenehmen Überraschungen zu schützen, haben wir die Sicherheitsklausel entwickelt. Parallel dazu genießen unsere Kunden einen speziellen Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Versicherungen, der weit über sonstig angebotene Deckungen hinaus geht.“

Mag. iur Sarah Kleindienst

Abteilungsleitung Schaden und Recht

Telefon: +43 (0) 50 7744 320
E-Mail: s.kleindienst@styriawest.at