STYRIAPLUS

Ihr Schutz vor unberechtigten Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen!

Haftpflichtversicherer übernehmen zwar die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche und die Deckung für die Abwehr unbegründeter sowie grob fahrlässig herbeigeführter Schadenersatzansprüche. Leicht fahrlässige oder sogar völlig unverschuldete Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüche sind jedoch grundsätzlich nicht gedeckt und werden auch nicht versichert.

Mit STYRIAPLUS steht der Wirtschaft nun endlich ein einzigartiger Versicherungsschutz von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen für das Bau- und Baunebengewerbe sowie für Teilbereiche der Industrie zur Verfügung.

10 Gründe für STYRIAPLUS:

  1. Übernahme der Selbstkosten des Versicherten zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen bis zu einer erstreckten Gewährleistungsfrist von 7 Jahren (Schäden am eigenen Werk nach der Übergabe)
  2. Übernahme der Mehrkosten des Versicherten zur Einhaltung von vertraglichen Verpflichtungen nach einem unvorhersehbaren Ereignis, wie beispielsweise Planungs- und Vermessungsfehler oder Material-, Lagerungs-, Dosierungs- und Herstellungsfehler sowie Risse, Undichtheiten, Stehzeiten, Diebstahl, Vandalismus, Transportschäden und dergleichen (»Problembaustellen«)
  3. Versicherungssumme für alle Projekte eines Jahres bis maximal 700.000 Euro
  4. Vordeckung auch für Forderungen aus Verträgen, deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre vor Versicherungsbeginn erfolgte (»versteckte« Schäden)
  5. Versicherungsschutz innerhalb Österreichs und in allen unmittelbar angrenzenden Nachbarstaaten.
  6. Versicherungsschutz auch für die Abwehr und die Erfüllung von Ansprüchen aus optischen Mängeln sowie für die Kosten der Feststellung von technisch unvermeidbaren Schäden
  7. Versicherungsschutz für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass zur Durchführbarkeit von Vertragserfüllungs- und/oder Gewährleistungsverpflichtungen Sachen oder Rechte des Versicherten, Auftraggebers oder sonstiger Personen beschädigt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt werden müssen wie etwa Aufgrabungs- und Umgrabungsarbeiten, Aufschlagen von Wänden, Fliesen und Böden, Stilllegung von Betrieben, Stehzeiten, Abholen und Zustellen von Kraftfahrzeugen, Aus- und Einbaukosten und dergleichen (Nachbesserung- und Begleitkosten)
  8. Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden, die an den vom Versicherten (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen infolge einer in der Herstellung oder Lieferung liegenden Ursache entstehen (Schäden am eigenen Werk)
  9. Versicherungsschutz für Ansprüche gegen den Versicherten, sofern der Gewährleistungsanspruch wegen Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Frist nicht mehr geltend gemacht werden kann und dem Versicherten ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen wird (Schadenersatz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist)
  10. Weitgehender Ersatz eines Bauwesenversicherungsvertrages durch Übernahme der Mehrkosten des Versicherten nach einem außergewöhnlichen Ereignis wie beispielsweise Unterspülungen, Setzungen, Brand, Sturm, Hagel, Hochwasser, ortsunüblichem Niederschlagswasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und dergleichen.

Mit STYRIAPLUS sind folgende Schäden gedeckt:

  • Vertragserfüllungsansprüche: STYRIAPLUS deckt Ansprüche, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen in Folge unvorhersehbarer, außergewöhnlicher oder besonderer Ereignisse (etwa Vermessungs-, Planungs- und Herstellungsfehler, Elementarschäden, Vandalismus oder Konkurs des Subunternehmers) an der vertragskonformen Erfüllung gehindert ist.
  • Gewährleistungsansprüche: STYRIAPLUS deckt Gewährleistungsansprüche, wenn der Mangel zwar zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war, aber erst danach erstmalig aufgetreten ist und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist beim Versicherungsnehmer geltend gemacht wird.
  • Sonstige Schäden: Darunter fällt die Deckung von »Schäden am eigenen Werk«, die meist selbst von an sich guten Betriebshaftpflichtversicherungen nicht gedeckt sind. Des Weiteren deckt Styriaplus Schadenersatzansprüche nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (Verjährung 30 Jahre!) oder Nachbesserungsbegleitschäden – wie etwa die Stilllegung von Betrieben, Stehzeiten, Mietentgänge oder Ersatzkosten.