STYRIAHAFT

Auch Unternehmen brauchen eine Lebensversicherung!

Ziel einer Betriebshaftpflichtversicherung ist es, berechtigte Schadenersatzansprüche abzudecken und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Herkömmliche Haftpflichtversicherungen bieten jedoch keinen ausreichenden Schutz und können daher existenzielle Bedrohungen für schadenersatzpflichtige Unternehmen oft nicht verhindern.

STYRIAWEST hat daher die gängigen Haftpflichtverträge analysiert und weiterentwickelt. Mit STYRIAHAFT ist Europas innovativste Haftpflichtversicherung entstanden. Sie wird ständig weiter entwickelt und an die individuellen Bedürfnisse der Kunden angepasst.

STYRIAHAFT bietet wesentlich mehr als eine klassische Grunddeckung mit Zusatzklauseln. Mehrstufige Deckungsmodelle enthalten umfassende Risikodeckungen für alle denkbaren und undenkbaren Schadenszenarien.

10 Gründe für STYRIAHAFT:

  1. Hohe Pauschalversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro als Standard, auch höhere und tiefere Summen möglich
  2. Weitaus höhere Limits bei Deckungserweiterungen und Klauseln als bisher in Österreich marktüblich
  3. Kein Selbstbehalt
  4. Zeitlich unbegrenzte Vordeckung für »versteckte« Schäden
  5. Weitgehender Versicherungsschutz für Vertragshaftungen. Dies nicht nur aufgrund einer allenfalls vereinbarten ÖNORM, sondern auch aus individuellen Verpflichtungen, die beispielsweise im Zuge einer Ausschreibung oder bei Vertragsverhandlung Inhalt des Bauvertrages werden. (etwa Pönalen!)
  6. Weitgehender Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden. Diese Deckungen gehen viel weiter als bisher übliche derartige Klauseln
  7. Deckung von Folgeschäden, Schäden aus mangelnder Vertragserfüllung oder von Gewährleistungsansprüchen wie etwa Umsatzentgang, Mietentgang, Nachbesserungsnebenkosten oder Mängelbeseitigungsnebenkosten.
  8. Deckung von Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsansprüche als Folge eines insolventen Subunternehmers
  9. Zahlreiche Deckungsverbesserungen für Risiken, die bisher überhaupt nicht versicherbar waren (KFZ-Eigenschäden, Beschädigung oder Abhandenkommen von Sachen – etwa durch fehlerhafte Bedienung von Fremdgeräten, Diebstahl oder Unterschlagung, Dienstreisekasko, Kartellrechte, Baukoordination, Umweltschäden in Folge einer Zwischenlagerung oder Umwelteigenschäden, Schäden zwischen versicherten Unternehmen oder innere Schäden, Schadenteilungen nach Auftragswert gemäß ÖNORM, Besitzstörungen, Immaterialgüterrechte, UWG, Unterlassungsansprüche und dergleichen.
  10. Verstärkt wird der STYRIAHAFT-Schutz durch zahlreiche Klauseln, wonach die Vertragsbestimmungen stets zugunsten des Versicherungskunden auszulegen sind.

Mit STYRIAHAFT sind erstmals auch die Risiken aus folgenden Schäden abgedeckt:

  • Tätigkeitsschäden samt deren Folgeschäden (offene Deckung)
  • Verwahrungsschäden (offene Deckung)
  • Schäden aus offener und teilweise offener Vertragshaftung (bis hin zur »Pönale«)
  • Vermögensschäden (unbeschränkt)
  • Schäden aus echter Gewährleistung bei Insolvenz eines Subunternehmens und deren Folgeschäden
  • Allgemeine Bauschäden

Die erweiterte Produkthaftpflicht inkludiert unter anderem Folgeschäden wie etwa einen Betriebsstillstand oder Produktrückrufkosten.