STYRIARECHT

Die Rechtsschutzrevolution für das Baugewerbe!

Die Rechtsschutzversicherung dient zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls im vereinbarten Umfang, maximal jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die Rechtskosten (Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten).

Oft reichen die Standardklauseln eines Rechtsschutzversicherungsvertrages nicht aus, um dem Versicherungsnehmer einen möglichst lückenlosen Rechtsschutz im konkreten Schadenfall zu gewähren.

Bei STYRIARECHT wurden die Deckungen daher massiv erweitert. Endlich steht ein Rechtsschutz zur Verfügung, der dem Unternehmer, im Falle eines Rechtsstreits, die von ihm erwartete Sicherheit gibt. Auch die Rechtskosten (Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten) von langwierigen Großschadensereignissen sind erstmals abgedeckt.

10 Gründe für STYRIARECHT:

  1. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich ohne Streitwertobergrenzen inkl. Inkasso-Rechtsschutz
  2. Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen ohne Anspruchsobergrenze
  3. Geltungsbereich Europa auch für den Allgemeinen Vertragsrechtsschutz
  4. Durchsetzung auch von betrieblichen Herausgabeansprüchen im Schadenersatz-Rechtsschutz
  5. Im Straf-Rechtsschutz Deckung auch für Verteidigung im Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (»Unternehmensstrafrecht«)
  6. Versicherungsschutz bei arbeitsgerichtlichen Verfahren mit hohen Streitwertgrenzen, bei Auseinandersetzungen im Sozialversicherungsbereich unbeschränkt!
  7. Umfangreiche Zusatzdeckungen für sonst im Rechtsschutz-Bereich unversicherbare Risken
  8. Steuergerichtsrechtsschutz im Bereich des Abgabenrechtes
  9. Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit mit in Bauprozessen erfahrenen und anerkannten Rechtsanwaltskanzleien
  10. Risikogerechte Versicherungssumme mit 120.000 Euro pro Versicherungsfall

Das bietet nur STYRIARECHT:

Die Ausweitung des Allgemeinen Rechtsschutzes durch:

  • Ausdehnung des örtlichen Geltungsbereichs auf ganz Europa
  • Die teilweise Übernahme der Kosten bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden
  • Steuergerichtsrechtsschutz im Bereich des Abgabenrechtes
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich ohne Streitwertobergrenzen inklusive Inkasso-Rechtsschutz und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen
  • Einschluss von normalerweise nicht versicherbaren Risiken durch ein umfassendes Klauselwerk (z.B. Immaterialgüterrechte, Wettbewerbsrechte)
  • Umfassende strafrechtliche Absicherung mit folgenden Besonderheiten:
  • Sofortige Deckung auch bei Vorwurf von Vorsatzdelikten
  • Kostenübernahme von selbstbeauftragten SV-Gutachten
  • Absicherung des Unternehmens und sämtlicher Mitarbeiter
  • Versicherungsschutz bereits im außergerichtlichen Verfahren
  • Unbeschränkte Rückwärtsdeckung in die Vergangenheit